eSignatur
E-Mail-Adressen und E-Mail-Kontaktformulare der Staatsregierung und nachgeordneter Behörden stellen keinen Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente dar, soweit der Zugang für elektronische Dokumente nach § 3a VwVfG, § 36a SGB I oder § 87a AO nicht ausdrücklich in vollem Umfang eröffnet ist.


