Starthilfe für neuzugründende Schülerzeitungen
Kultusministerium gibt Starthilfe für neuzugründende Schülerzeitungen
Zur Neugründung von Schülerzeitungen gewährt das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport im Schuljahr 2011/2012 eine Starthilfe von maximal 250 Euro. Bis zu dieser Höhe übernimmt das Kultusministerium die Begleichung von Rechnungen beispielsweise für Papier, Druck, redaktionelle oder technische Ausrüstung. Die Unterstützung gilt ausdrücklich auch für Online-Schülerzeitungen.
Die Starthilfe kann nur gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Zeitung muss von Schülerinnen und Schülern verantwortet werden (Ausnahme: Grund- und Förderschulen);
- es muss eine inhaltliche Planung der ersten Ausgabe vorgelegt werden;
- es muss eine finanzielle Planung (erwartete Einnahmen und Ausgaben) der ersten Ausgabe vorgelegt werden;
- die erste Ausgabe der Schülerzeitung darf nicht vor Schuljahresbeginn 2011/2012 erschienen sein.
Die Unterlagen/Nachweise sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten "Antrag auf Starthilfe" an die unten genannte Adresse einzureichen.
Eine Jury aus Vertretern des Kultusministeriums und der "Jugendpresse Sachsen e.V." entscheidet über die Vergabe der Zuschüsse. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Starthilfe besteht nicht. Einsendeschluss für die fünfte Vergaberunde ist der 12. Dezember 2011.
Nach der Bewertung durch die Jury erhalten die Antragsteller/innen einen verbindlichen Bescheid, ob und in welcher Höhe ihnen die Starthilfe gewährt wird. Maximal bis zu dieser Höhe können sie dann Originalrechnungen für entstandene Kosten einreichen, die vom Kultusministerium beglichen werden.
Schulen, die eine Starthilfe erhalten, sollen sich mit ihrer Zeitung am Sächsischen Schülerzeitungswettbewerb des laufenden Schuljahres beteiligen. Mit der Ausschreibung dazu ist im Januar/Februar 2012 im Ministerialblatt des SMK bzw. auch auf dem Sächsischen Bildungsserver zu rechnen. Falls die Zeitung nicht erscheint, muss die Starthilfe zurückgezahlt werden. Schulen, die in den Jahren 2007, 2008, 2010 oder 2011 bereits eine Starthilfe erhalten haben, sind nicht antragsberechtigt.
Der "Antrag auf Starthilfe" ist rechts abrufbar ("www.sachsen-macht-schule.de/starthilfe") und wird auf Anfrage auch elektronisch versandt.
Die vollständigen Unterlagen bitte senden an:
Postanschrift:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Petra Herles
Referat 45
Postfach 100910
01079 Dresden
E-Mail-Formular
