Schulbuchzulassung
Verfahren
Bevor Schulbücher im Unterricht verwendet werden dürfen, werden sie von der Kultusbehörde in einem Zulassungsverfahren einer Bewertung unterzogen. In Sachsen entscheidet das Sächsische Bildungsinstitut über die Zulassung als Schulbuch.
Gesetzliche Grundlage für die Genehmigung ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Zulassung von Schulbüchern, in der die Zulassungsvoraussetzungen festgelegt sind.
Als Gutachter werden Lehrkräfte aller Schularten und Fächer eingesetzt. Sie prüfen die von den Verlagen eingereichten Bücher zum Beispiel auf Übereinstimmung mit den Zielen und Inhalten des entsprechenden Lehrplans, auf Altersgemäßheit, auf sachliche Richtigkeit.
Veröffentlichung
Die genehmigten Schulbücher werden jährlich als Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Das Sächsische Schulbuchverzeichnis für das Schuljahr 2010/11, veröffentlicht als Nr. 1/2010 des Ministerialblattes des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport, kann ab sofort bezogen werden beim Sächsischen Druck- und Verlagshaus AG.
Seit April 2007 werden im Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport in Nachtragslisten weitere in Sachsen zugelassene Schulbücher veröffentlicht. Die Anzahl der Nachtragslisten ist abhängig von der Anzahl der von den Verlagen eingereichten und für Sachsen zugelassenen Titel.
Deutsch
Deutsch (Fibeln)
Deutsch (integrative Werke)
Deutsch (Lesebücher)
Deutsch (Sprachbücher).
Redaktionsschluss für die Datenbasis: 05.01.2010

