Unterstützungsangebot für Schulen
Prozessmoderation
Ein Unterstützungsangebot das alle Schulen nutzen können, ist die Prozessmoderation.
Die Prozessmoderatoren begleiten die Einzelschule bei der Definition ihres Qualitätsanspruches sowie im Prozess ihrer Qualitätsentwicklung und -sicherung.
Zum Beispiel:
- Prozessbegleitung und -beratung bei der Erstellung, Umsetzung und Überprüfung des Schulprogramms
- Strategiearbeit für anstehende Entwicklungsaufgaben nach der externen Evaluation
- Unterstützung bei der Arbeit an Arbeits- und Kommunikationsstrukturen sowie am Kommunikationsklima
- Begleitung von Schulzusammenlegungen
- Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung von Konzeptionen
- Unterstützung bei der Entwicklung von Zielvereinbarungen
Prozessmoderatoren tragen dabei die Verantwortung für den Prozess.
Vor Ort arbeiten Prozessmoderatoren an der Schule mit der Steuergruppe, mit dem Kollegium und nach Bedarf mit Schülern und Eltern. Sie gestalten gemeinsam mit den Beteiligten die schulische Entwicklung als einen zielgerichteten, gesteuerten und effizienten Prozess. Dazu bieten sie eine lösungsorientierte Beratung.
Prozessmoderatoren ermöglichen gestaltete Arbeitsprozesse zu reflektieren und nutzen sie als Lernchance aller Beteiligten.
Schulmediation
Schülerinnen und Schüler bei der Streitschlichterausbildung im Ausbildungscamp in Papstdorf im Oktober 2010
Das Unterstützungsangebot "Regionalbegleiter Schulmediation" ist für die Vermittlung von Modellen zur Schülermoderation und -mediation, die Unterstützung und Ausbildung der Schüler und der betreuenden Lehrer, Hilfen zur Konfliktlösung sowie schulische Mediationsprojekte verantwortlich. Die sechs Regionalbegleiter betreuen darüber hinaus regionale Netzwerke und führen Ausbildungscamps durch. Kontaktdaten finden Sie in de rechten Spalte.
Mediation ist ein Konfliktvermittlungsverfahren über neutrale Streitschlichter. Folgende Grundideen sind bei der Mediation maßgebend: Die Konfliktlösung wird nicht an übergeordnete Stellen delegiert. Die Streitenden suchen unter Führung des allparteilichen Mediators nach selbst entwickelten Lösungsvorschlägen im Sinne eines von beiden Seiten vereinbarten Konsenses.
Die Kontrahenten erhalten im Mediationsverfahren eine gleichberechtigte Stellung entgegen dem üblichen Täter-Opfer-Bild in der Rechtsprechung. Es geht nicht um eine Klärung der Schuldfrage. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass beide Kontrahenten Anteile am Konflikt haben. Es erfolgt eine grundsätzliche Trennung von Person und Problem. Der Konfliktpartner wird nicht als Feind betrachtet, sondern das Problem rückt in den Mittelpunkt der Verhandlung. Konflikte werden als notwendiger Lern- und Entwicklungsfaktor angesehen. In einem Konflikt gibt es nicht nur eine Wahrheit. Unterschiedliche Wahrnehmungen sind möglich und anzuerkennen.


