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Schule und Ausbildung

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Heimatpflege und Laienmusik

Förderfähige Projekte

Über die "Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von Heimatpflege und Laienmusik" werden Projekte zur Heimatpflege und Heimatkunde (Sitten und Bräuche, Mundart, Kleidung, altes Handwerk und andere Formen der Volkskultur, Musik, Tanz) gefördert. Gefördert werden ebenso Projekte von Laienchören, -orchestern oder -musikgruppen, die sich vorrangig der Pflege traditionellen Liedgutes oder traditioneller Instrumentalmusik widmen.

Auf diese Art soll die Identifikation sächsischer Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimat gestärkt und ehrenamtliches Engagement in den genannten Bereichen gefördert werden.

Ablauf der Förderung

Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der Projektförderung. Sie wird als Anteilsfinanzierung (in der Regel 50, in Ausnahmefällen 70 v. H.) gewährt.

Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Chemnitz.

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© Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport