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Schule und Ausbildung

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Schulpsychologische Beratung

Struktur der schulpsychologischen Beratung

Schulpsychologische Beratung ist Aufgabe des Freistaates Sachsen und erfolgt schulartübergreifend durch Schulpsychologen mit Hilfe von Beratungslehrern (§ 17 Abs. 2 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen).

Sie soll die pädagogische Arbeit an den Schulen unterstützen und dadurch zur Erfüllung des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrages, zur bestmöglichen Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler sowie zur Weiterentwicklung von Schule beitragen.

Schulpsychologen können darüber hinaus zur Vorbereitung von Entscheidungen der Schulaufsichtsbehörden und der Schulleitungen (§§ 27, 29, 30 SchulG) sowie zur wissenschaftlichen Begleitung von Schulversuchen (§ 15 SchulG) herangezogen werden. 

Die Organisation der schulpsychologischen Arbeit basiert auf dem Anforderungsbedarf der Schulen, der Schulaufsichtsbehörden, der Eltern und der Schüler. Die Beratung soll, soweit möglich, schulnah erfolgen.

Schulpsychologen sind bei der Durchführung ihrer Untersuchungen und Beratungen den berufsethischen und wissenschaftlichen Standards verpflichtet. Bei der Erstellung schulpsychologischer Gutachten sind sie unabhängig und im Hinblick auf deren sachlichen Inhalt an Weisungen nicht gebunden.

Schulpsychologische Beratung ergänzt andere Formen der Beratung in der Schule. Schulpsychologen nehmen dabei beratende, diagnostische und präventive Aufgaben wahr. Schwerpunkte sind hierbei die schulzentrierte Beratung und die Mitarbeit in der zentralen, regionalen und schulinternen Fortbildung, die Zusammenarbeit mit Beratungslehrern, die systemische Beratung von Schülern sowie die Unterstützung der Schulaufsicht.

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Bild: Themenillustration Schulpsychologische Beratung

Amt24 Verfahrensbeschreibungen

Bild: Amt24

Sächsisches Landesrecht

Weiterführende Informationen

Schulprojekte

Bild: Verrückt - na und?

Das Projekt "Verrückt? Na und!" wendet sich an Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis 19 Jahren aller Schularten. Es sensibilisiert Jugendliche für seelische Gesundheit, trägt zur Prävention bei und wirbt für Offenheit, Verständnis und Toleranz. Kern des Schulprojekts ist die direkte Begegnung zwischen Schülern und Menschen mit psychischer Behinderung.

© Sächsisches Staatsministerium für Kultus