Wege zum Beruf
Eine gute Berufswahl entscheidet ganz wesentlich über den künftigen Lebensweg, über persönliche Chancen und Perspektiven. Dabei sollten sowohl die eigenen Fähigkeiten und Interessen als auch der Bedarf und die Erfordernisse der Wirtschaft eine Rolle spielen.
Die meisten Jugendlichen schließen nach dem erfolgreichen Besuch der Mittelschule einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb ab und erlernen einen Beruf in der dualen Berufsausbildung. Der Ausbildungsbetrieb vermittelt berufspraktische Lerninhalte, berufstheoretische und allgemeine Lerninhalte werden an der Berufsschule vermittelt.
Der zweite Weg zum Berufsabschluss ist die Berufsausbildung ohne Ausbildungsbetrieb, d. h. die vollzeitschulische Berufsausbildung an der Berufsfachschule. Hier können Jugendliche, die keinen beruflichen Ausbildungsplatz gefunden haben, einen bundesweit anerkannten Beruf erlernen.
Bei der vollzeitschulischen Berufsausbildung werden die praktischen Ausbildungsanteile in der Schule und in außerschulischen Einrichtungen vermittelt.
Jugendliche, die die Mittelschule ohne Hauptschulabschluss beendet haben oder keinen betrieblichen bzw. schulischen Ausbildungsplatz erhalten, können sich an der Berufsschule oder Berufsfachschule in einjährigen Bildungsgängen auf die Aufnahme eines Berufsausbildungsverhältnisses vorbereiten oder eine berufliche Grundbildung absolvieren.
Jugendliche mit Behinderungen werden je nach individueller Beeinträchtigung in die Regelausbildungen integriert oder an Berufsbildenden Förderschulen mit sonderpädagogischen Fördermöglichkeiten beschult.
Schulstandorte für Berufsschulen und Berufsfachschulen
Mit einer Abfrage in der sächsischen Schuldatenbank können Sie sich die Schulstandorte mit den einzelnen Bildungsangeboten anzeigen lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Sächsischen Bildungsagentur und den entsprechenden Regionalstellen.
Finanzielle Fördermöglichkeiten
Unter bestimmten individuellen Voraussetzungen kann eine finanzielle Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) erfolgen. Außerdem besteht bei auswärtiger Unterbringung ggf. die Möglichkeit, dass Zuschüsse gemäß der »Förderrichtlinie Unterbringung Berufsschüler« des Staatsministeriums für Kultus und Sport gewährt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von der Sächsischen Bildungsagentur und den entsprechenden Regionalstellen sowie von der aufnehmenden Schule.


