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Schule und Ausbildung

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Schulen in freier Trägerschaft

Ersatzschulen und Ergänzungsschulen

Neben öffentlichen Schulen gibt es Schulen in freier Trägerschaft. Sie wirken bei der Erfüllung der allgemeinen öffentlichen Bildungsaufgaben eigenverantwortlich mit und unterstehen der Aufsicht des Staates. Man unterscheidet Ersatz- und Ergänzungsschulen. Sie werden jeweils unterteilt in genehmigte und staatlich anerkannte Schulen. Für alle Schultypen gilt das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft. Außerdem müssen sie Namen führen, die eine Verwechslung mit öffentlichen Schulen ausschließt. Die Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur beraten in allen Angelegenheiten, die Schulen in freier Trägerschaft betreffen.

Wer kann freier Träger sein?

Freie Träger können zum Beispiel Privatpersonen, Vereine oder Organisationen sein - also natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts. Sie sind für die Schulgestaltung verantwortlich und können insbesondere über eine spezielle pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung entscheiden. Die Träger können außerdem Lehr- und Unterrichtsmethoden sowie Lehrinhalte und die Organisation des Unterrichts auch abweichend von den Vorschriften für die öffentlichen Schulen festlegen.

Schulgeld

Freie Schulen können Schulgeld erheben. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern gesondert werden. Die Höhe des Schulgeldes, dass nicht zu einer Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern führt, liegt derzeit bei ca. 100 Euro monatlich.

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Bild: Themenillustration Schulen in freier Trägerschaft

Schülerausgabensätze

für Schulen in freier Trägerschaft

Schuljahr 2010/2011

Schuljahr 2009/2010

Schuljahr 2007/2008

© Sächsisches Staatsministerium für Kultus