Schulversuche
Im Freistaat Sachsen können im Rahmen von Schulversuchen unterschiedliche Formen längeren gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe I und schulformübergreifende Kooperationen genehmigt und erprobt werden.
Als Grundlage für diese Schulversuche hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport Leitlinien und einen Rahmen für sogenannte "Schulen mit besonderem pädagogischen Profil/Gemeinschaftsschulen" erlassen.


