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Rechtliche Grundlagen

Rechtsvorschriften im Freistaat Sachsen

Für jedes privat- und verwaltungsrechtliche Handeln ist ein zwingend einzuhaltender rechtlicher Rahmen vorgegeben. Die Bürger und die Verwaltung sind an die Regelungen des Gesetzgebers gebunden. Behördliche Entscheidungen dürfen damit nicht gegen Gesetze verstoßen, sondern müssen stets auf deren Grundlage basieren.

Gesetze

Die Verfassung des Freistaates Sachsen ist dabei von höchstem Rang und bildet die rechtliche Grundordnung des Freistaates Sachsen. Gesetze des Freitstaates Sachsen werden vom Sächsischen Landtag beschlossen und sind Grundlage rechtsstaatlichen Handelns.

Für den Bildungsbereich sind bedeutsam:

Rechtsverordnungen

Rechtsverordnungen sind der Verfassung nachrangige, auf einer gesetzlichen Grundlage beruhende Rechtsnormen, die für die Verwaltung und den Bürgern verbindlich sind. Dazu gehören beispielsweise:

Verwaltungsvorschriften

Dagegen stellen Verwaltungsvorschriften ein internes Instrument behördlichen Handelns dar. Für den Bürger sind sie daher von untergeordneter Bedeutung.

So findet man Verwaltungsvorschriften:

  1. Rufen Sie das Suchformular unter REVOSax auf.
  2. Geben Sie einen geeigneten Suchbegriff ein.
  3. Wählen Sie als Vorschriftentyp nur VwV aus.
  4. Starten Sie die Suche.

Rechtsvorschriften im Internet

Zum eigenen Recherchieren bestimmter Rechtsvorschriften stehen dem Bürger u. a. zwei kostenlos zu nutzende Internet-Portale zur Verfügung. Dabei handelt es sich um http://www.sachsen-gesetze.de, das verschiedene Jahrgänge des Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes, des Sächsischen Amtsblattes nebst dessen Sonderdrucken sowie der Ministerialblätter des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport, sowie des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen enthält. Dabei handelt es sich allerdings ausschließlich um eine Lesefassung, die nicht ausgedruckt werden kann.

Unter http://www.revosax.sachsen.de sind sämtliche landesrechtlichen Vorschriften zusätzlich als Volltext in aktueller Fassung abrufbar.

Juristische Handreichungen und Informationen für Lehrer

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Weitere Informationen

Die aktuelle Ausgabe 2/2012 des Ministerialblatts des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport erschien am 2. Februar 2012.

Urheberrecht

Bild: Plakat Kopierregeln in der Schule

Bild: Schulbuchkopie

Das Fotokopieren in Schulen wurde neu geregelt. Was geht, was geht nicht? Eine Information für Lehrerinnen und Lehrer mit allem Wissenswerten, herausgegeben von der Ständigen Konferenz der Kultusminister und dem VdS Bildungsmedien.

Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG (14. Juli 2010)

Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG (31. März 2011)

© Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport