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Schule und Ausbildung

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Migration und Schule

Anteil sächsischer Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund

In sächsischen Schulen lernen derzeit ca. 14.000 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Sie kommen aus über 127 Ländern und bringen mit ihrer Zwei- und Mehrsprachigkeit eine wichtige Bildungsressource mit. Sie sind zu ca. 70 % nicht in Sachsen oder der Bundesrepublik Deutschland geboren, sondern direkt aus ihrem Herkunftsland zugewandert. Der Anteil der Migranten an der Gesamtschülerschaft beträgt ca. 3 %, ist regional aber sehr verschieden.

Sächsische Rahmenbedingungen für eine chancengerechte Bildung und Erziehung

Bildung ist in besonderer Weise für eine gelingende Integration von Bedeutung. So sind zum einen die Bildungseinrichtungen KITA und Schule wichtige Orte zur sozialen und gesellschaftlichen Integration.

Der Freistaat Sachsen hat umfangreiche Rahmenbedingungen für eine chancengerechte Bildung und Erziehung geschaffen. So ist das klar strukturierte Handlungskonzept  für alle Schularten, die sächsische Konzeption zur Integration von Migranten vom 01.08.2000, die Grundlage für die schulische Arbeit und die unterstützenden Strukturen. Dazu gehören zum Beispiel:

In jeder Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur stehen die Koordinatoren für Migration und im Sächsischen Bildungsinstitut die Referentin für Migrationsfragen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Betreuungslehrer arbeiten als Berater, Mentoren und Integrationsbegleiter in den Schulen. Fachberater für Migration und Deutsch als Zweitsprache unterstützen die Arbeit der Schulaufsicht und der Schulen.

Die sprachliche Bildung ist ein besonderer Schwerpunkt in der schulischen Integrationsarbeit. Die Ausgangsbedingungen der Schüler sind sehr verschieden. So wachsen Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund zum größten Teil zwei- und mehrsprachig auf, andere wachsen mit der Herkunftssprache der Familie auf und manche Kinder und Jugendliche kommen nach Sachsen und können noch kein Deutsch oder nur etwas Alltagssprache.

Kinder, die zwei- und mehrsprachig aufwachsen, haben einen Anspruch darauf, dass Schule dieses vorhandene Sprachpotenzial als Begabungspotenzial wahrnimmt und bestmöglich fördert. Deshalb wird u. a. herkunftssprachlicher Unterricht in 12 Sprachen (z.B. in Vietnamesisch, Arabisch oder Russisch) durchgeführt. Im Einzelfall kann die Herkunftssprache als Fremdsprache anerkannt werden.

Der Förderung der deutschen Sprache kommt eine besondere Bedeutung zu. Alltagssprache reicht für den Schulerfolg nicht aus, sondern es muss Bildungssprache vermittelt werden. In Sachsen wird deshalb das Fach Deutsch als Zweitsprache als reguläres Unterrichtsfach nach einem wissenschaftlich erprobten Lehrplan durch ausgebildete Lehrkräfte unterrichtet. Dieser Unterricht, beginnend ab der Klasse 1, ist die Basis für eine gleichberechtigte Teilnahme am Regelunterricht.

In Sachsen wurde mit der Lehrplanreform in den neuen Lehrplänen aller Fächer und Schularten die sprachliche Bildung als Aufgabe jedes Faches festgeschrieben.
Zur Unterstützung dieses Anspruchs hat sich der Freistaat Sachsen von 2005 - 2009 am Modellprogramm "FörMig - Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund" mit dem Schwerpunkt "Sprachliche Bildung" beteiligt und sichert derzeit im Rahmen des Transferprogramms die Übernahme der innovativen Entwicklungen und Instrumente ab. Diesem Anliegen dienen z.B. die auf Initiative Sachsens entwickelten Niveaubeschreibungen Deutsch als Zweitsprache für die Primar- und Sekundarstufe I, die Arbeit der Sprachberater oder die Etablierung von fünf Kompetenzzentren Sprachliche Bildung in Chemnitz, Dresden, Freiberg, Görlitz und Leipzig.

Ein weiterer Schwerpunkt für eine erfolgreiche Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist der Übergang Schule/Beruf und die Erlangung höherer Bildungsabschlüsse. Im Freistaat Sachsen gelten deshalb die o. g. Rahmenbedingungen für Migranten bis zum 27. Lebensjahr. An Beruflichen Schulzentren werden spezielle Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten eingerichtet, die die sprachlichen Grundlagen für die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung oder/und den Übergang in die Beruflichen Gymnasien oder die Fachoberschulen ermöglichen. Für junge Erwachsene, die im Herkunftsland bereits ein Studium aufgenommen haben, führt das Freiberg-Kolleg einen Sonderlehrgang zum Erwerb der Hochschulreife durch.

Um junge Menschen zum Erwerb höherer Bildungsabschlüsse zu motivieren, unterstützt der Freistaat Sachsen auch innovative Projekte, wie das START – Schülerstipendienprogramm für engagierte Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund der START-Stiftung gGmbH. Derzeit gibt es im Freistaat Sachsen 34 START-Stipendiaten.

Bildungsprozesse erfolgen in einem Zusammenspiel von vielen Bildungspartnern und an unterschiedlichen Bildungsorten; in der Familie, in der Schule, im Verein, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in den Veranstaltungen der Jugendmigrationsdienste und durch die Bildungsarbeit der Kirchen, Medien usw.

Der Zusammenarbeit von Eltern und Bildungseinrichtungen kommt ein hoher Stellenwert zu. Wichtig ist eine vertrauensvolle Partnerschaft zwischen Elternhaus und Bildungseinrichtung auch unter Einbeziehung von Sprach- und Kulturmittlern, z.B. durch die Vertreter der Migrantenorganisationen vor Ort oder durch die herkunftssprachlichen Lehrer. Mehrsprachige Elterninformationen, eine professionelle Elternberatung und aktive Elternmitwirkung tragen diesem Anliegen Rechnung.

Eine gelingende schulische Integration stellt sehr differenzierte Anforderungen an alle Beteiligte. So ist für Schüler, die bereits in einem anderen Land ihre Bildungslaufbahn begonnen haben, eine schnellstmögliche Fortsetzung des Bildungsweges unter Anerkennung der vorhandenen Potenziale zu gewährleisten. Bei Schülern, die in Sachsen oder der Bundesrepublik Deutschland geboren sind, ist der Fokus auf Deutsch als Bildungssprache bei gleichzeitiger Anerkennung der Zwei- und Mehrsprachigkeit und deren Verankerung im Schulalltag zu legen. Die Rahmenbedingungen zur Umsetzung dieser unterschiedlichen Anforderungen sind durch die sächsische Konzeption zur Integration von Migranten gegeben.

Ebenso notwendig sind ein weltoffenes und gutes Klima in den Kindertageseinrichtungen und Schulen und interkulturell kompetente Akteure. An Schulen mit einem integrationsfördernden Klima erkennt man die Vielfalt der Schülerschaft bereits im Schulprogramm und die vorhandene Sprachenvielfalt im Schulgebäude. Ganztagsangebote sollten auf die Mitwirkung von Menschen mit Migrationshintergrund, z.B. Künstlern, nicht verzichten.

Eine gelingende Integration bedarf auch einer kontinuierlichen Qualifizierung aller Beteiligten. Für den vorschulischen Bereich wird eine gezielte Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegepersonen auf der Grundlage des im Rahmen des Landesmodellprojektes „Sprache fördern“ entwickelten Fortbildungskonzepts angestrebt. Im Bereich der schulischen Bildung werden Fortbildungen u. a. zur sprachlichen Bildung und Unterrichtsentwicklung angeboten.

Bei einem professionellen Umgang mit sprachlicher, kultureller und sozialer Heterogenität und Vielfalt erschließt sich eine wertvolle Ressource für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

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Ansprechpartner

Koordinatoren Migration in den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur

Informationsmaterial

Bild: Willkommen

Faltblatt, arabisch

Faltblatt, deutsch

Faltblatt, englisch

Faltblatt, französisch

Faltblatt, persisch

Faltblatt, polnisch

Faltblatt, russisch

Faltblatt, spanisch

Faltblatt, türkisch

Faltblatt, vietnamesisch

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund

Bild: START-Stiftung

© Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport