Informationen für Schulgründer
Schulen in freier Trägerschaft gründen
Um eine Ersatzschule zu gründen, brauchen Sie eine Genehmigung. Die Gründung einer Ergänzungsschule müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Mit der Genehmigung erhält die Ersatzschule das Recht, Schüler zur Erfüllung der Schulpflicht aufzunehmen.
Welche Stelle für die Genehmigung zuständig ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, lesen Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung in Amt24 (Folgeseite).
Staatliche Anerkennung von Schulen in freier Trägerschaft
Ersatz- und Ergänzungsschulen, die dauerhaft nach den gesetzlichen Vorgaben betrieben werden, können nach einer bestimmten Frist die staatliche Anerkennung beantragen.
Bei welcher Stelle ein Schulträger die staatliche Anerkennung seiner Schule beantragen kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, lesen Sie ausführlich in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.
Staatliche Finanzhilfen
Ersatzschulen können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse vom Freistaat Sachsen erhalten.
ACHTUNG: Ergänzungsschulen können keine staatliche Finanzhilfe beantragen.
Die genauen Bedingungen und alle wichtigen Informationen finden Sie übersichtlich zusammengefasst in der Verfahrensbeschreibung. Dort finden Sie auch die Details zum erhöhten staatlichen Zuschuss, für den Fall, dass die Schule aus sozialen Gründen auf das Schulgeld von manchen Eltern verzichtet.


