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Schule und Ausbildung

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Aufnahme in die Schule/Schulwechsel

Zugangsvoraussetzungen

Schüler, die eine Bildungsempfehlung für die Mittelschule oder das Gymnasium haben, können die Mittelschule besuchen. Die Mittelschule ist besonders auf den Übergang in berufliche Bildungswege ausgerichtet. Bei der Auswahl der passenden Schule sollten sich Eltern und Schüler deshalb gründlich über die Angebote im Wahlpflichtbereich (Profilbereich) und über besondere Angebote der Schule informieren.

Schulwechsel an ein Gymnasium

Bei guten Leistungen und entsprechendem Lern- und Arbeitsverhalten ist ein Wechsel von der Mittelschule an ein Gymnasium möglich. Dieser Wechsel kann zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres in die Klassenstufe 5, 6 oder 7 erfolgen sowie nach Abschluss der Klassenstufe 7, 8 oder 9 des Realschulbildungsganges der Mittelschule in die jeweils nächsthöhere Klassenstufe des Gymnasiums. Beim Wechsel nach Klassenstufe 10 erfolgt der Übergang in die Jahrgangsstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums, welches ebenfalls zur allgemeinen Hochschulreife führt, oder in die Klassestufe 10 des allgemeinbildenden Gymnasiums.

Schulwechsel an eine andere Mittelschule

Schüler können aus wichtigem Grund an eine andere Mittelschule wechseln. Ab Klasse 7 ist der Wechsel nur in denselben Bildungsgang möglich. Die Entscheidung über die Aufahme trifft der Schulleiter der aufnehmenden Schule im Benehmen mit der abgebenden Schule.

Schulwechsel an eine Förderschule

Hat ein Schüler Probleme beim Lesen und Schreiben, beim Erarbeiten mathematischer Zusammenhänge und beim selbstständigen Anwenden des Erlernten, kommt eine sonderpädagogische Förderung in Betracht.
Dazu muss von der Schule der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf des Schülers begutachtet und festgestellt werden.

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Bild: Themenillustration Mittelschule

© Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport