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Schule und Ausbildung

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Integration

Gemeinsamer Unterricht

Im Freistaat Sachsen gibt es viele verschiedene Möglichkeiten behinderte Schüler bestmöglich zu fördern. Neben dem Besuch einer Förderschule wird das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern zunehmend zur Normalität. Im täglichen Miteinander stärken sie ihre sozialen Fähigkeiten und ihre Persönlichkeit.

Voraussetzungen für ein gemeinsames Lernen

Wurde bei einem Schüler sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, dann muss er nicht zwingend eine Förderschule besuchen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er in einer anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule gemeinsam mit nichtbehinderten Schülern lernen.

Wichtig ist dabei, dass an dieser Schule die erforderlichen Lehrkräfte und falls nötig, qualifizierte Pflege- und Betreuungskräfte vorhanden sind. Ebenso müssen eine behindertengerechte sächliche Ausstattung und die erforderlichen Lehr- und Lernmittel vorhanden sein. Das Schulgebäude muss barrierefrei gestaltet sein.

Verschiedene Unterrichtsformen

Der gemeinsame Unterricht kann in verschiedenen Formen erfolgen:

Inhalte des gemeinsamen Unterrichtes

Der Unterricht erfolgt nach dem Lehrplan der Grundschule oder in einzelnen Fächern nach dem Lehrplan der Förderschule. Ab der Klassenstufe 5 wird ausschließlich nach dem Lehrplan der Mittelschule bzw. des Gymnasiums unterrichtet. Die Leistungen des Schülers werden nach dem entsprechenden Lehrplan bewertet.

Für jeden Schüler erstellen die Lehrer halbjährlich im Voraus einen individuellen Förderplan. Er bestimmt und begründet die Ziele der Förderung und ist so angelegt, dass die Fortschritte der Förderung festgestellt werden können.

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Bild: Themenillustration Allgemein bildende Förderschule

Symposium »Schulische Integration als Herausforderung für alle«

Bild: integrationssymposium1

© Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport