Berufsausbildung ohne Ausbildungsbetrieb
Eine Berufsausbildung ohne Ausbildungsbetrieb kann man an einer Berufsfachschule erhalten. So können an den sächsischen Berufsfachschulen fast 40 verschiedene, bundesweit anerkannte Berufsabschlüsse erworben werden. Einzelne Berufe oder Gruppen verwandter Berufe werden an Beruflichen Schulzentren in Berufsfachschulen eines bestimmten Typs angeboten, beispielsweise in der Berufsfachschule für Technik, Berufsfachschule für Wirtschaft, Berufsfachschule für Sozialwesen und Berufsfachschulen für Gesundheitsfachberufe.
Außerdem kann man an der Berufsfachschule auch einige anerkannte, meist seltene Ausbildungsberufe erlernen, z. B. Uhrmacher oder Geigenbauer. An der Berufsfachschule wird berufsübergreifender und berufsbezogener Unterricht erteilt. Außerdem absolvieren die Schüler eine berufspraktische Ausbildung oder Betriebspraktika.
Aufnahmevoraussetzungen, Aufnahmeverfahren und Berufsabschlüsse
Voraussetzung für die Aufnahme ist in den meisten Berufen der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss. Für einige Bildungsgänge werden zudem umfangreiche Fremdsprachenkenntnisse, eine Hochschulreife, der Nachweis eines Ausbildungsvertrages, die gesundheitliche Eignung oder eine künstlerisch-kreative Begabung vorausgesetzt.
Die Aufnahme in eine Berufsfachschule muss schriftlich bei der Schule beantragt werden, bei noch nicht volljährigen Schülern von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben, ergänzt durch entsprechende Antragsunterlagen. Bewerbungstermine können bei den Schulen, den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur oder den Berufsinformationszentren der Agenturen für Arbeit erfragt werden. Mitunter ist ein Auswahlverfahren zu absolvieren. Die Aufnahmeentscheidung wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides muss schriftlich bestätigt werden, dass die Ausbildung begonnen wird.
Die Ausbildung dauert zwischen einem und drei ein halb Jahren und endet in der Regel mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Mit deren Bestehen erwerben die Absolventen die Berechtigung, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen.
Wird in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet, erwirbt man den gleichen Abschluss wie bei Ausbildungen in einem Ausbildungsbetrieb, wenn die Prüfung vor der zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) abgelegt wurde.
Schülern mit Hauptschulabschluss kann bei entsprechenden Leistungen der mittlere Schulabschluss zuerkannt werden.
Schulstandorte für Berufsfachschulen und finanzielle Fördermöglichkeiten
Mit einer Abfrage in der sächsischen Schuldatenbank werden die Schulstandorte angezeigt, die den gewünschten Beruf anbieten.
Nähere Informationen zur Ausbildung erhalten Sie auch aus dem entsprechenden Lehrplan mit Stundentafel auf den Seiten des Sächsischen Bildungsinstitutes.
Für die Ausbildung an Berufsfachschulen besteht ggf. die Möglichkeit, dass eine Ausbildungsförderung gewährt wird.


