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Schule und Ausbildung

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Externe Evaluation

Was ist externe Evaluation?

Externe Evaluation ist ein Verfahren zur Bewertung der Qualität von Schulen. Diese Bewertung führen unabhängige, selbständig arbeitende Gutachter, sogenannte Evaluatoren, mit Hilfe festgelegter Qualitätskriterien durch. Sie erheben in einem Schulbesuchsverfahren Daten zur Schulqualität. Dabei werden bewährte Methoden der  Sozialforschung wie Befragungen und Beobachtungen eingesetzt. Die gesammelten Informationen werden ausgewertet und in einem Bericht für die Schule zusammengefasst.

Warum gibt es externe Evaluation?

Die externe Evaluation steht im Zusammenhang mit einer Umsteuerung in der sächsischen Schulverwaltung. Dabei soll sowohl die Eigenverantwortung der Einzelschule als auch die Ergebnissicherung ausgebaut werden. Damit erhält jede einzelne Schule auch die Verantwortung für ihre eigene Qualitätsentwicklung. Bei der Ergebnissicherung wird die Schule durch das Verfahren der externen Evaluation unterstützt. Auf der Grundlage der Ergebnisse der externen Evaluation setzt sich die Schule selbständig Ziele, die sie in sogenannten Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht festlegt. Die Schulaufsicht steht der Schule während des Entwicklungsprozesses beratend zur Seite. Durch Selbstevaluation der Schule und die externe Evaluation wird überprüft, inwieweit die Schule die gesetzten Ziele erreicht hat. Der Paragraph 59a des Sächsischen Schulgesetzes bildet dafür die gesetzliche Grundlage.

Welche Schulen werden evaluiert?

Externe Evaluation wird an allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen durchgeführt. In jedem Schuljahr wird eine für Sachsen repräsentative Stichprobe an Schulen evaluiert.

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Flyer zur externen Schulevaluation für Schüler

Flyer zur externen Schulevaluation für Eltern

Informationen zur Behörde

Kontakt

Wer führt die externe Evaluation durch?

Sächsisches Bildungsinstitut - Abteilung IV: Externe Evaluation

  • PostanschriftPostanschrift:
    Dresdner Strasse 78 c
    01445 Radebeul
  • Telefon(0351) 8324-451
  • Telefax(0351) 8324-395
  • KontaktformularVerweisE-Mail-Formular

Rechtsvorschriften

Die gesetzliche Grundlage für die externe Evaluation bildet § 59a des Sächsischen Schulgesetzes.

© Sächsisches Staatsministerium für Kultus