Zweite Phase
Vorbereitungsdienst
Im Vorbereitungsdienst sollen die pädagogischen und fachdidaktischen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten, die die Lehramtsstudenten während des Studiums an der Hochschule erworben haben, in engem Bezug zur Schulpraxis so erweitert und vertieft werden, dass sie verantwortlich und erfolgreich den Erziehungs- und Bildungsauftrag als Lehrkräfte wahrnehmen können.
Die Ausbildung orientiert sich an dem Beschluss der Kultusministerkonferenz "Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften" vom 16. Dezember 2004, veröffentlicht in der Sammlung der Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland, Neuwied, Luchterhand, in der jeweils geltenden Fassung.
Zweite Staatsprüfung
Die Staatsprüfung besteht künftig aus zwei Prüfungslehrproben, drei mündlichen Prüfungen (in Schulrecht und je einem der Fächer bzw. der sonderpädagogischen Fachrichtung bzw. der beruflichen Fachrichtung und des Faches oder der Vertiefungsrichtung) und der Beurteilung durch den Schulleiter.


