Vorbereitungsdienst
Bewerbung
Ab 1. Februar 2012 wird jährlich ein 12-monatiger Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen durchgeführt. In diesen werden Bewerber aufgenommen, die einen Abschluss als „Master of Education“ oder eine als gleichwertig anerkannte lehramtsbezogene Hochschulabschlussprüfung bzw. eine als gleichwertig anerkannte Erste Staatsprüfung besitzen. Von besonderer Bedeutung für die Anerkennung ist der Nachweis umfassender schulischer Praktika.
Für Absolventen mit einer lehramtsbezogenen Hochschulabschlussprüfung bzw. einer Ersten Staatsprüfung, die die o.g. Bedingungen nicht erfüllen, wird am 1. August jährlich ein 24-monatiger Vorbereitungsdienst durchgeführt.
Für den Zulassungsantrag ist der über einen Link auf der rechten Seite abzurufende Vordruck zu verwenden. Dieser wird i. d. R. ein viertel Jahr vor dem Bewerbungsschluss zur Verfügung gestellt.
Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen und die Gestaltung des Vorbereitungsdienstes bzw. die Zweite Staatsprüfung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, das ebenfalls über den Link auf der rechten Seite abgerufen werden kann. Bitte nutzen Sie auch die Informationsveranstaltungen zum Vorbereitungsdienst. Die Termine werden rechtzeitig über den Link bekannt gegeben.
Ablauf
Der Lehramtsanwärter/Studienreferendar arbeitet an vier Tagen der Woche an einer Schule und ist einen Tag der Woche an einer Ausbildungsstätte der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Dresden oder Regionalstelle Leipzig.
Die Ausbildung umfasst Schwerpunkte der Didaktik und Methodik unter Berücksichtigung der Bildungswissenschaften in Bezug auf die Unterrichtsfächer, die sonderpädagogische Fachrichtung oder die beruflichen Fachrichtungen. Zudem werden Schwerpunkte des Schulrechts gelehrt.
An der Schule unterrichtet der Lehramtsanwärter/Studienreferendar zunehmend selbstständig bis zu 12 Stunden wöchentlich. Die Angabe von Einsatzwünschen ist grundsätzlich möglich. Ob einem solchen Wunsch stattgegeben werden kann, ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Über die Auswahl der Ausbildungsschule entscheidet die Sächsische Bildungsagentur.
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Staatsprüfung ab. Während des Vorbereitungsdienstes befindet sich der Lehramtsanwärter/Studienreferendar in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und erhält Ausbildungsbezüge.

