Vorbereitungsdienst
Bewerbung
Für den Zulassungsantrag ist der bei der Sächsischen Bildungsagentur erhältliche Vordruck zu verwenden. Der Vordruck kann auch über den Link auf der rechten Seite abgerufen werden. Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist jeweils bis zum 31. Januar (Ausschlussfrist) des Jahres, in dem der Vorbereitungsdienst aufgenommen werden soll, einzureichen.
Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen und die Gestaltung des Vorbereitungsdienstes bzw. die Zweite Staatsprüfung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, das über den Link auf der rechten Seite abgerufen werden kann.

