Schulabschlüsse
Schulabschlüsse anderer Bundesländer (außer Fachhochschulreife und Hochschulzugangsberechtigung)
- Die Anerkennung von Schulabschlüssen anderer Bundesländer erfolgt auf der Grundlage der Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I (Beschluss der KMK in der jeweils geltenden Fassung)
Gleichstellung von Schulabschlüssen der ehemaligen DDR mit Schulabschlüssen des Freistaates Sachsen (außer Fachhochschulreife und Hochschulzugangsberechtigung)
- Voraussetzung für die Beantragung der Gleichstellung von Schulabschlüssen der ehemaligen DDR ist die Vorlage amtlich beglaubigter Zeugniskopien im Sächsischen Staatsministerium für Kultus und Sport.
- Beantragen kann die Gleichstellung nur, wer seine schulische und berufliche Ausbildung in der ehemaligen DDR auf dem jetzigen Gebiet des Freistaates Sachsen absolviert hat.
Kontakt für Informationen zur Anerkennung und Gleichstellung von Schulabschlüssen (außer Fachhochschulreife und Hochschulzugangsberechtigung)
Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport
Referat 34
Postanschrift:
Postfach 10 09 10
01079 Dresden

