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Schule und Ausbildung

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Studienabschlüsse

Nachdiplomierung und Bewertung von Ingenieurhochschul-, Hochschul- oder Universitätsabschlüssen

Zuständig für die Nachdiplomierung und Bewertung ist das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (außer bei Lehramtsabschlüssen und Lehrerbildungsabschlüssen).

Folgende Unterlagen sind bei einer Antragstellung einzureichen:

Zuständigkeit für Lehramtsabschlüsse und Lehrerbildungsabschlüsse

Zur Zuständigkeit für Lehramtsabschlüsse und Lehrerbildungsabschlüsse informieren Sie sich auf den folgenden Seiten:

Marginalspalte

Beschlüsse der KMK

Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen - Fachschulabschlüsse, Abschlüsse kirchlicher und sonstiger (öffentlicher) Ausbildungseinrichtungen -

Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen - Militärische Abschlüsse -

Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüsse - Hochschulbereich -

© Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport