Studienabschlüsse
Nachdiplomierung und Bewertung von Ingenieurhochschul-, Hochschul- oder Universitätsabschlüssen
Zuständig für die Nachdiplomierung und Bewertung ist das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (außer bei Lehramtsabschlüssen und Lehrerbildungsabschlüssen).
Folgende Unterlagen sind bei einer Antragstellung einzureichen:
- Antrag (formlos),
- amtlich beglaubigte Urkunden- und Zeugniskopie des (Diplom-)Abschlusses und
- Nachweis einer evtl. Namensänderung
Zuständigkeit für Lehramtsabschlüsse und Lehrerbildungsabschlüsse
Zur Zuständigkeit für Lehramtsabschlüsse und Lehrerbildungsabschlüsse informieren Sie sich auf den folgenden Seiten:
