Schulabschlüsse
Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als deutsche Schulabschlüsse
Bewertung der Gleichwertigkeit
Die Bewertung der Gleichwertigkeit von im Ausland erlangten Bildungsnachweisen mit einem Hauptschulabschluss, mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) oder der Hochschulzugangsqualifikation kann nur auf Antrag durch eine Einzelfallprüfung erfolgen. Hinweise zur Antragstellung entnehmen Sie dem Merkblatt, das auf der rechten Seite abgerufen werden kann.
Zuständig für die Durchführung von Anerkennungsverfahren und die Beratung ist für den gesamten Freistaat Sachsen die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Dresden - Zeugnisanerkennungsstelle. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Link auf der rechten Seite.
- Beantragen kann die Anerkennung derjenige, der im Freistaat Sachsen wohnt und / oder die Anerkennung für eine Ausbildung, Studium, berufliche oder sonstige Tätigkeit im Freistaat Sachsen benötigt.
- Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zum Studium stufen die meisten Hochschulen die ausländischen Vorbildungsnachweise selbständig ein, ein förmliches Anerkennungsverfahren durch die Zeugnisanerkennungsstelle wäre dann nicht notwendig. Erkundigen Sie sich bei der Universität an der Sie ein Studium anstreben nach der Vorgehensweise.
- Zeugnisinhaber, die keinen Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, richten den Antrag auf Anerkennung an die Bezirksregierung Düsseldorf, Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle. Den entsprechenden Link finden Sie auf der rechten Seite.
- Antragsteller unter 25 Jahre reichen ihre Unterlagen nach erfolgter besonderer Schullaufbahnberatung durch die Schulaufsicht bei der für sie örtlich zuständigen Regionalstelle (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zwickau) der Sächsischen Bildungsagentur ein. Im Rahmen dieser Beratung wird individuell über weitere Bildungsmöglichkeiten in Sachsen informiert und geklärt, ob ein förmliches Anerkennungsverfahren notwendig ist.
- Antragsteller über 25 Jahre stellen ihren Antrag auf Anerkennung direkt bei der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Dresden - Zeugnisanerkennungsstelle.
Grundlagen der Zeugnisanerkennung
Der Zeugnisanerkennung liegen die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und die »Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen« im Sekretariat der Kultusministerkonferenz zugrunde. Diese Beschlüsse und weitere Informationen zur Anerkennung enthält das Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (anabin), das Sie über den Link auf der rechten Seite erreichen können.
Hinweis
Sächsischen Schülern, die einen Schulbesuch im Ausland (mit Erwerb eines Hochschulzugangszeugnisses) planen, wird empfohlen, sich vor dem entsprechenden Schulbesuch über die notwendigen Voraussetzungen zur späteren Anerkennung der Bildungsnachweise in Sachsen beraten zu lassen.

