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Schule und Ausbildung

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Schulprogrammarbeit

Alle Schulen sind im Freistaat Sachsen gesetzlich verpflichtet, Schulprogramme zu erstellen. Schulprogramme dienen als Arbeitsgrundlage für eine systematische Schulentwicklung und für die kontinuierliche Überprüfung des Erreichten.

Das sind Fragen, die sich Schulen, die noch am Anfang der Schulprogrammarbeit stehen, mitunter stellen. Die Handreichung »Schulprogrammarbeit« gibt sächsischen Schulen Unterstützung und Anregungen bei der Schulprogrammarbeit.

Im Rahmen der externen Evaluation von Schulen wird die Qualität der geleisteten Schulprogrammarbeit bewertet und liefert den Schulen Hinweise für die Weiterentwicklung. Auf der Grundlage von Schulprogrammen können auch Vereinbarungen zwischen Schulen und der Schulaufsichtsbehörde bezüglich der Weiterentwicklung der Schulen oder der Umsetzung der Qualitätsziele getroffen werden.

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Handreichung Schulprogramme an sächsischen Schulen

© Sächsisches Staatsministerium für Kultus