Unterrichtsausfall
Im Schuljahr 2010/11 ist insgesamt ein Unterrichtsausfall von 3,9 % zu verzeichnen (planmäßiger und tatsächlich außerplanmäßiger Unterrichtsausfall, allgemeinbildende und berufsbildende Schulen).
Ein Vergleich mit dem Schuljahr 2009/10 ist nur bedingt möglich. Wegen extremer Witterungsbedingungen wurde der Schulbetrieb im Dezember 2010 teilweise über mehrere Tage ausgesetzt, was sich auch in einem höherem Unterrichtsausfall im Schuljahr 2010/11 widerspiegelt.
Grundlage zur Ermittlung des planmäßigen und außerplanmäßigen Unterrichtsausfalls sind die Wochenpflichtstunden der Schüler, die laut geltender Stundentafel im Berichtszeitraum zu halten gewesen wären (Gesamtstundensoll).

*) einschl. Gemeinschaftsschulen im Sinne eines Schulversuchs
Vergleich des Unterrichtsausfalls im Schuljahr 2010/11 mit dem Vergleichszeitraum des vorhergehenden Schuljahres
Planmäßiger Unterrichtsausfall entsteht durch Stundentafelkürzungen aufgrund von Lehrermangel oder nicht vorhandenen Unterrichtsräumen.
Außerplanmäßiger Unterrichtsausfall entsteht u. a. durch Ausfall wegen
- Krankheit
- Krankheit der Lehrkraft oder des Kindes der Lehrkraft
- Kuraufenthalte der Lehrkraft
- Fort- und Weiterbildung
- Sonstigem
- Havarien
- Streik
- Einbruch
- Bombendrohung
- Bauarbeiten
- Abwesenheit der Lehrkraft, weil diese mit einer anderen Klasse auf Klassenfahrt/Wandertag/Exkursion ist oder Projekttage, Schulsporttage o.ä. durchführt; ein Theater/Museum besucht
- Freistellungen des Lehrers nach § 29 TV-L
- Schulleiterkonferenzen
- Einsatz des Lehrers als Schöffe oder Ehrenamtlicher Richter
- Ärztliche Reihenuntersuchungen
- Mitarbeit des Lehrers in Prüfungskommissionen
- Verspätung des Schulbusses o.ä.
Wandertage, Exkursionen, Schulsporttage, Betriebspraktika, Projekttage und Klassenfahrten einer Klasse werden prinzipiell nicht als außerplanmäßiger Unterrichtsausfall deklariert, die Unterrichtsstunden (laut Stundenplan der Klasse) werden aber beim Gesamtstundensoll mit angegeben.
In den Auswertungen zum Unterrichtsausfall wird unter dem Begriff »außerplanmäßiger Unterrichtsausfall« der »tatsächliche außerplanmäßige Unterrichtsausfall« verstanden, der sich aus dem außerplanmäßigen Unterrichtsausfall vermindert um die durchgeführten Vertretungsstunden in einem anderen Fach ergibt.


