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Schule und Ausbildung

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Berufsfachsschule für Rettungsassistenten

Ziel der bundesrechtlich geregelten Ausbildung ist es, auf die staatliche Prüfung gemäß Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten vorzubereiten.

Die Rettungsassistentin/der Rettungsassistent ist Helferin/Helfer des Arztes bei der Versorgung von Notfallpatienten. Zu ihren/seinen Aufgaben gehören insbesondere die Durchführung lebensrettender Maßnahmen bei Notfallpatienten am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt, die Herstellung der Transportfähigkeit solcher Patienten, die Überwachung und Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Körperfunktionen von Notfallpatienten während des Transports zum Krankenhaus sowie die Beförderung unter sachgerechter Betreuung von kranken, verletzten und sonstigen hilfsbedürftigen Personen, auch wenn sie nicht Notfallpatienten sind.

Aufnahmevoraussetzungen und Berufsabschluss

Voraussetzung für die Aufnahme an die Berufsfachschule für Rettungsassistenten ist der Hauptschulabschluss oder eine andere gleichwertige Ausbildung sowie die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Der erste Teil der Ausbildung findet an der Berufsfachschule für Rettungsassistenten statt und endet mit einer staatlichen Prüfung. Nach Bestehen dieser ist im zweiten Teil der Ausbildung eine praktische Tätigkeit in einer von der zuständigen Behörde zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Einrichtung des Rettungsdienstes zu absolvieren.

Ausbildungsinhalte sind z. B. Allgemeine medizinische Grundlagen, Allgemeine und Spezielle Notfallmedizin, Organisation und Einsatztaktik, Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde, Einführung in die theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus.
Die theoretische und praktische Ausbildung wird im Krankenhaus absolviert auf der allgemeinen Pflegestation, im Notaufnahmebereich, im Operationsbereich Anästesie und auf der Intensiv- und Wachstation.

Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung an der Berufsfachschule und der staatlichen Prüfung sowie die auf Antrag erteilte Erlaubnis berechtigen, die Berufsbezeichnung »Rettungsassistent« zu führen.

Schulstandorte für die Berufsfachschule für Rettungsassistenten

In der Übersicht Schulstandorte mit Berufsfachschulen und mit einer Abfrage in der sächsischen Schuldatenbank werden die Schulstandorte angezeigt,  die den gewünschten Beruf anbieten.

Nähere Informationen zur Ausbildung erhalten Sie auch im entsprechenden Lehrplan mit Stundentafel auf den Seiten des Sächsischen Bildungsinstitutes.

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Informationen zur Behörde

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