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Schule und Ausbildung

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Besondere Leistungsfeststellungen am Gymnasium

Am Ende des Schuljahres nehmen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 des Gymnasiums an der Besonderen Leistungsfeststellung (BLF) teil. Mit der Versetzung von Klassenstufe 10 nach der Jahrgangsstufe 11 erwerben sie einen dem Realschulabschluss gleichgestellten mittleren Schulabschluss.

Die Versetzungsentscheidung ist auch vom Ergebnis der Besonderen Leistungsfeststellung abhängig: Die jeweilige Bewertung fließt mit doppelter Gewichtung wie eine Note für eine Klassenarbeit in die Ermittlung der entsprechenden Zeugnisnote ein.

Aufgaben 2010

Die Aufgaben für das laufende Schuljahr werden im geschützten Schulleiterbereich eingestellt und sind nur nach erfolgreicher Anmeldung verfügbar.

Anmeldengeschützter Schulleiter-Bereich

Aufgaben der vergangenen Schuljahre

Die Aufgaben der Besonderen Leistungsfeststellung sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht mehr öffentlich erreichbar.

Nach Authentifizierung ist der Download dieser Musteraufgaben innerhalb des geschützten Schüler-Bereichs für Prüfungsaufgaben (Schulart Gymnasium) möglich.

Downloadgeschützter Schüler-Bereich für Prüfungsaufgaben

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Rechtsgrundlagen

Besondere Leistungsfeststellung an allgemeinbildenden Gymnasien - Informationen und Termine

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