KMK - Fremdsprachenzertifikat
Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen
Im November 1998 beschloss die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK) eine Rahmenvereinbarung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung. Die Rahmenvereinbarung wurde zuletzt im Juni 2008 überarbeitet. Die novellierte Fassung der KMK-Rahmenvereinbarung ist über die rechte Spalte abrufbar. Mittlerweile bieten nahezu alle Bundesländer dieses Fremdsprachenzertifikat an.
Wer kann sich prüfen lassen?
Das Fremdsprachenzertifikat richtet sich an alle Schüler in beruflichen Bildungsgängen. Im Freistaat Sachsen können sich dual Ausgebildete ebenso wie Berufsfachschüler, Fachschüler, Fachoberschüler oder Schüler des Beruflichen Gymnasiums dieser Prüfung stellen, sofern sie Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten berufsbildenden Schule im Freistaat Sachsen sind. Die Prüfung ist freiwillig.
Die Prüfung wird jeweils in einer der vier Stufen I, II, III oder IV durchgeführt. Sie orientieren sich an den Stufen
- A2 (Stufe I)
- B1 (Stufe II)
- B2 (Stufe III)
- C1 (Stufe IV)
die vom Europarat im "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen" aufgeführt werden und somit europaweit anerkannt sind. In Sachsen werden derzeit Prüfungen in den Stufen II und III angeboten.
Was wird geprüft?
Die Zertifikatsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, der jeweils gesondert bestanden werden muss. Ein Ausgleich zwischen schriftlichem und mündlichem Prüfungsteil ist nicht möglich. Der Prüfung liegen vier Kompetenzbereiche zugrunde:
- Rezeption (Fähigkeit, gesprochene und geschriebene fremdsprachliche Mitteilungen zu verstehen)
- Produktion (Fähigkeit, sich schriftlich in der Fremdsprache zu äußern)
- Mediation (Fähigkeit, durch Übersetzung und Umschreibung schriftlich zwischen Kommunikationspartnern zu vermitteln)
- Interaktion (Fähigkeit, Gespräche zu führen)
Die Prüfungsaufgaben orientieren sich eng an den realen Erfordernissen der jeweiligen Berufsgruppe. So kann beispielsweise das Erstellen eines Angebotes, das Aufnehmen einer Reklamation, eine Terminabsprache oder der small talk mit ausländischen Geschäftspartnern Prüfungsinhalt sein. In der mündlichen Prüfung, die in der Regel als Gruppenprüfung stattfindet, wird in kleinen Rollenspielen zu typischen Berufssituationen die fremdsprachliche Ausdrucksfähigkeit getestet.
Wozu dieses Zertifikat?
Das Zusammenwachsen Europas erfordert in vielen Ausbildungsberufen verstärkt die Fähigkeit, sich nicht nur in der Muttersprache, sondern auch im Rahmen mindestens einer Fremdsprache verständigen und beruflich tätig werden zu können. Fremdsprachenkenntnisse sind Voraussetzungen für europaweite und internationale Mobilität und Flexibilität sowie für erfolgreiche Zusammenarbeit und Verständigung zwischen Partnern mit unterschiedlicher Muttersprache.
Das Fremdsprachenzertifikat der KMK bescheinigt detailliert berufsbezogene Kenntnisse in Fremdsprachen. Es ist damit für zukünftige Arbeitgeber eine genauere Auskunftsquelle als die Zeugnisnote.
Im Rahmen des BLK-Modellversuchs "EU-KONZERT" (Entwicklung und Umsetzung eines Evaluationskonzeptes für die KMK-Fremdsprachenzertifikatsprüfungen zur Sicherung der Vergleichbarkeit der Standards) wurden die Aufgabenstellung, Bewertung und Durchführung von Zertifikatsprüfungen in den Bundesländern untersucht und Anforderungen entwickelt, die zu einer Standardsicherung beitragen können. Der Modellversuch lief von November 2003 bis Oktober 2006. Die Ergebnisse sind rechts abrufbar.
Wo und wann kann die Zertifikatsprüfung abgelegt werden?
Im Freistaat Sachsen werden im Schuljahr 2011/2012 Zertifikatsprüfungen in Englisch für folgende Berufe bzw. Berufsbereiche landesweit angeboten:
- für kaufmännisch-verwaltende Berufe auf Stufe II und III
- für Bankkaufleute auf Stufe III
- für gastgewerbliche Berufe auf Stufe II und III
- für gewerblich-technische Berufe (Metallberufe) auf Stufe II
- für gewerblich-technische Berufe (Elektroberufe) auf Stufe II
- für IT-Berufe auf Stufe II
- für Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich auf Stufe II.
- für Touristikberufe auf Stufe III
- für Chemie- und chemieverwandte Berufe auf Stufe II
Zertifikatsprüfungen in Französisch
- für kaufmännisch-verwaltende Berufe auf Stufe II und III
- für gastgewerbliche Berufe auf Stufe II
- für Touristikberufe auf Stufe III
Zertifikatsprüfungen in Spanisch
- für kaufmännisch-verwaltende Berufe auf Stufe II
- für Touristikberufe auf Stufe III
Zertifikatsprüfungen in Russisch
- für kaufmännisch-verwaltende Berufe auf Stufe III
- für Touristikberufe auf Stufe III.
Die Anmeldung erfolgt zu Beginn des Schuljahres bei der Schulleitung der jeweiligen Schule.
Das Anmelde- und Prüfungsverfahren ist durch Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport zur Durchführung von Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachen-kenntnissen in der beruflichen Bildung im Schuljahr 2011/2012 im Freistaat Sachsen geregelt, der den berufsbildenden Schulen auf dem Dienstweg übergeben wurde. Die landesweit angebotenen schriftlichen Zertifikatsprüfungen finden im Schuljahr 2011/2012 an folgenden Terminen statt:
| Prüfungssprache | Berufsbereich | Niveau- stufe | schriftliche Prüfung |
|---|---|---|---|
| Englisch | gastgewerbliche Berufe, Gesundheits- und Pflegeberufe, erzieherische Berufe | II | 18. April 2012 |
| Englisch | IT-Berufe | II | 20. Juni 2012 |
| Englisch | Chemie- und chemieverwandte Berufe | II | 29. Juni 2012 |
| Englisch | kaufmännisch-verwaltende Berufe | III | 22. Juni 2012 |
| Englisch | Touristikberufe | III | 25. Juni 2012 |
| Englisch | gastgewerbliche Berufe | III | 25. Juni 2012 |
| Englisch | Bankkaufleute | III | 29. Juni 2012 |
| Französisch | kaufmännisch-verwaltende Berufe | II | 20. Juni 2012 |
| Französisch | gastgewerbliche Berufe | II | 29. Juni 2012 |
| Französisch | Touristikberufe | III | 22. Juni 2012 |
| Französisch | kaufmännisch-verwaltende Berufe | III | 29. Juni 2012 |
| Russisch | Touristikberufe | III | 22. Juni 2012 |
| Russisch | kaufmännisch-verwaltende Berufe | III | 29. Juni 2012 |
| Spanisch | kaufmännisch-verwaltende Berufe | II | 20. Juni 2012 |
| Spanisch | Touristikberufe | III | 22. Juni 2012 |
Die Terminierung der mündlichen Prüfung erfolgt durch die Schule.
Ausführliche Informationen zur Fremdsprachenzertifizierung unter Berücksichtigung der Ergebnisse des BLK-Modellversuchs "EU-KONZERT" sowie Beispiele für mögliche Prüfungsaufgaben enthält die vom Sächsischen Bildungsinstitut neu herausgegebene Handreichung "Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung, Handreichung zum KMK- Fremdsprachen-Zertifikat". Sie ist in der rechten Spalte abrufbar.
Die Handreichung enthält zudem Informationen zur Bewertung von Zertifikatsprüfungen. Die Kompetenzbereiche Produktion, Mediation und Interaktion werden mit Hilfe von Skalen in Form von Deskriptorenlisten bewertet. Sie werden regelmäßig in der Praxis überprüft und bundesweit abgestimmt. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport begleitet den länderübergreifenden Abstimmungsprozess. Die jeweils anzuwendenden Deskriptoren werden den Schulen im Rahmen der prüfungsspezifischen Vorgaben auf gesondertem Wege übermittelt.

