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Schule und Ausbildung

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Zielvereinbarungen im sächsischen Schulsystem

Institutionelle Zielvereinbarungen, also die Vereinbarung verbindlicher Ziele zwischen Organisationseinheiten (z.B. zwischen SMK und SBI oder zwischen der Sächsischen Bildungsagentur und einer einzelnen Schule) sind Kernbestandteil des neuen Modells der Steuerung schulischer Qualität. Sie sollen zur Verbesserung der Qualität im Bildungssystem beitragen. Institutionelle Zielvereinbarungen werden für und zwischen Organisationseinheiten geschlossen, sie unterscheiden sich dadurch von Zielvereinbarungen zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten. Die Einzelheiten des Vereinbarungsprozesses sind in der Handreichung beschrieben.

Im Einzelnen soll durch die Einführung institutioneller Zielvereinbarungen folgendes erreicht werden:

Ziel der neuen Steuerung über Zielvereinbarungen ist es, die Eigenverantwortung von Schule zu stärken. Die Verantwortung für den Gesamtprozess liegt beim SMK. Die Steuerung konzentriert sich auf das:

Das schließt jedoch nicht aus, dass es aus besonderen Anlässen dennoch zu Entscheidungen der Schulaufsicht (SMK oder SBA) auf der Grundlage des Schulgesetzes kommen kann:

Zum einen auf Grund sich verändernder (rechtlicher, pädagogischer, sächlicher) Rahmenbedingungen in Form von Einzelaufträgen, Vorgaben oder speziellen Anweisungen, die über die Festlegungen in der Zielvereinbarung hinausgehen. Zum anderen kann es an der Schule zu unvorhersehbaren Entwicklungen kommen, die die Arbeit an den Maßnahmen zur Zielerreichung maßgeblich beeinflussen.

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Bild: Institutionelle Zielvereinbarungen - Titelseite

Zielvereinbarungen im sächsischen Schulsystem - Handreichung für Schulen und Schulaufsicht im Freistaat Sachsen

© Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport