Schüleraustausch
Gegenseitige Besuche von Schülergruppen oder einzelnen Jugendlichen über Ländergrenzen hinweg bieten wertvolle Erfahrungen. Die jungen Menschen lernen die Sprache des Gastlandes kennen, wenden diese an und lernen, sich in einer fremden Kultur zurechtzufinden. Die entwickelte Sensibilität und das Verständnis für Menschen anderer Nationen trägt so auch zur Völkerverständigung bei.
Brigitte-Sauzay-Programm
Das individuelle Schüleraustauschprogramm "Brigitte Sauzay" ermöglicht es sächsischen und französischen Schülern, im jeweils anderen Land zu leben und zusammen mit ihrem Austauschpartner die Schule zu besuchen. Das Programm beruht auf Gegenseitigkeit, wobei die Schüler jedoch ihren Aufenthalt nicht gleichzeitig, sondern nacheinander absolvieren.
Das Programm richtet sich an Schüler der 9. Klassen im Freistaat Sachsen, die seit mindestens zwei Jahren Französisch lernen und bereits ein gutes Sprachniveau haben. Die Teilnahme am Austausch beruht auf der privaten Initiative. Die Verantwortung liegt bei den Eltern und beim Schüler selbst. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport unterstützt das Programm als Vermittler zwischen Schule und dem Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW), übernimmt jedoch keine Verantwortung für das Gelingen des Austauschs.
VOLTAIRE-Programm
Wer möchte einen französischen Schüler ein halbes Jahr aufnehmen und anschließend selbst für ein halbes Jahr an einer französischen Schule lernen?
Sächsische Schülerinnen und Schüler der 8. und 9. Klassen können ihre Bewerbung für das einjährige Austauschprogramm Voltaire 2012/2013 noch im Oktober 2011 in der Sächsischen Bildungsagentur (konkrete Termine sind bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern zu erfahren) einreichen.
Im Einvernehmen zwischen dem Ministère de l'Education Nationale, dem Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW), dem Pädagogischen Austauschdienst (PAD) und der Zentralstelle VOLTAIRE in der Stiftung Genshagen wird das VOLTAIRE-Programm ausgeschrieben.
Ziel des Programms ist es, dass jeweils bis zu 300 deutsche und französische Schülerinnen und Schüler am Programm teilnehmen. Dabei werden die französischen Teilnehmer ab März 2012 für sechs Monate in Deutschland leben und zur Schule gehen, die deutschen Teilnehmer werden anschließend mit Beginn des französischen Schuljahrs im September ebenfalls sechs Monate in Frankreich verbringen.
Es wird für die zugelassenen Teilnehmer ein pauschaler Fahrtkostenzuschuss sowie ein Kulturportfolio in Höhe von 250 € zur Verfügung gestellt.
Bewerben können sich in Sachsen ausschließlich Schüler der Klassenstufe 8 und 9. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen (in dreifacher Ausfertigung) müssen über die jeweilige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur eingereicht werden (der jeweils konkrete Termin ist bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern zu erfahren) einzureichen.
Von dort erfolgt die Weiterleitung der Bewerbungsunterlagen an das Sächsische Staatsministerium für Kultus bis zum 01. November 2011. Eine Direkteinreichung der Unterlagen im Sächsischen Staatsministerium für Kultus und Sport, beim DFJW oder beim PAD ist nicht möglich.
In den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur stehen die nachfolgend genannten Ansprechpartner zur Verfügung , die auch Auskunft über den konkreten Einreichungstermin in der jeweiligen Regionalstelle erteilen:
- SBA-Regionalstelle Bautzen: Herr Hans-Jürgen Schmidt
hans-juergen.schmidt@sbab.smk.sachsen.de - SBA-Regionalstelle Chemnitz: Frau Heike Paul
heike.paul@sbac.smk.sachsen.de - SBA-Regionalstelle Dresden: Frau Sabine Köhler
sabine.koehler@sbad.smk.sachsen.de - SBA-Regionalstelle Leipzig: Frau Sylvia Focke
sylvia.focke@sbal.smk.sachsen.de - SBA-Regionalstelle Zwickau: Frau Olga Gazsi
olga.gazsi@sbaz.smk.sachsen.de
Dem Bewerbungsbogen mit seinen Anlagen sind folgende Unterlagen beizufügen:
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ein Vorstellungs-/Motivationsbrief in französischer Sprache
-
mindestens sechs akutelle Fotos, auf denen der Bewerber/die Bewerberin selbst sowie die Familie, Wohnung/Haus, Alltag, Freunde, Schule etc. zu sehen sind.
Parlamentarisches Patenschaftsprogramm (PPP) 2013/2014
Der Deutsche Bundestag vergibt auch im Programmjahr 2013/2014 an Schülerinnen und Schüler und junge Berufstätige Stipendien für einen einjährigen USA-Aufenthalt. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten leben in der Regel in Gastfamilien. Schülerinnen und Schüler besuchen für die Dauer eines Schuljahres eine amerikanische High School. Für junge Berufstätige sieht das Programm den Unterricht an einem Community College oder einer vergleichbaren Bildungsstätte und ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb vor.
Das Besondere am Parlamentarischen Patenschafts-Programm ist, dass Parlamentarier die Stipendiaten als ihre Patenkinder während des Austauschjahres betreuen. Der Deutsche Bundestag erwartet von den Stipendiatinnen und Stipendiaten, dass sie als junge Botschafter ihres Landes einen dauerhaften Beitrag zu einer besseren Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikanern leisten.
Das Stipendium umfasst u.a. die Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten, nicht aber das Taschengeld.




