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Schule und Ausbildung

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Recht, Statistik und Schulorganisation

Bild: Seitenillustration Recht und Schulorganisation

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Das Grundgesetz als Verfassung des deutschen Staates ist ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das hierin enthaltene Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist für den gesamten Kultusbereich von grundlegender Verpflichtung.

Kulturhoheit der Länder

Die Zuständigkeiten für das Bildungswesen und die Kultur liegen im Wesentlichen bei den Ländern.

Im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Kultus und Sport als oberste Schulaufsichtsbehörde für alle Angelegenheiten des allgemeinbildenden und des berufsbildenden Schulwesens zuständig.

Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen behandelt die Kultusministerkonferenz (KMK).

    Kultusministerkonferenz

    Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen behandelt die Kultusministerkonferenz (KMK).

    Marginalspalte

    Verwaltungsreform Sachsen

    Bild: kreise

    Weitere Informationen

    Bild: Ministerialblatt

    Die aktuelle Ausgabe 10/2010 des Ministerialblatts des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport erschien am 2. September 2010.

    © Sächsisches Staatsministerium für Kultus