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Schule und Ausbildung

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Recht, Statistik und Schulorganisation

Bild: Seitenillustration Recht und Schulorganisation

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Das Grundgesetz als Verfassung des deutschen Staates ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das hierin enthaltene Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist für den gesamten Kultusbereich von grundlegender Verpflichtung.

Kulturhoheit der Länder

Die Zuständigkeiten für das Bildungswesen und die Kultur liegen im Wesentlichen bei den Ländern.

Im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Kultus und Sport als oberste Schulaufsichtsbehörde für alle Angelegenheiten des allgemeinbildenden und des berufsbildenden Schulwesens zuständig.

    Kultusministerkonferenz

    Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen behandelt die Kultusministerkonferenz (KMK).

    Marginalspalte

    Verwaltungsreform Sachsen

    Bild: kreise

    Weitere Informationen

    Die aktuelle Ausgabe 2/2012 des Ministerialblatts des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport erschien am 2. Februar 2012.

    © Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport