Qualitätssicherung

Bildung ist der Schlüssel für individuelle Lebenschancen, soziale Integration und Motor für die gesellschaftliche Entwicklung. Daraus ergibt sich eine besondere staatliche Verantwortung, schulische Qualität und damit auch die Zukunftsfähigkeit des Einzelnen wie der Gesellschaft zu sichern. In diesem Sinne ist das sächsische Motto »Jeder zählt!« Anspruch und Auftrag zugleich. Chancengerechtigkeit und Leistungsorientierung sind dabei leitende Prinzipien sächsischer Schulpolitik.
Basis bzw. Orientierungsrahmen für eine zielgerichtete, anspruchsvolle schulische Arbeit sind in Sachsen vor allem das Schulgesetz, die Lehrpläne, die nationalen Bildungsstandards, das Leitbild für Schulentwicklung sowie der Kriterienkatalog schulischer Qualität.
Schulische Qualität zu sichern bedeutet, systematisch Informationen über die Ergebnisse und Prozesse schulischer Bildung zu gewinnen und zu berichten, um auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen zur Unterrichts- und Schulentwicklung, zur Unterstützung sowie zur individuellen Förderung aller Schüler ableiten zu können.
Wesentliche Elemente schulischer Qualitätssicherung in Sachsen sind damit die externe und interne Schulevaluation, die Einführung und Überprüfung nationaler Bildungsstandards, Orientierungsarbeiten und weitere Lernstandserhebungen, zentrale Abschlussprüfungen sowie die Teilnahme am nationalen und internationalen Schulleistungsvergleichen.



