Beratung und Unterstützung

Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Sie bezieht sich vor allem auf
- die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten über Bildungsangebote, Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege einschließlich der Berufswahlvorbereitung,
- die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten.
Beratungslehrer
Beratungslehrer werden von der Schulkonferenz bestellt und sind speziell für Beratungsaufgaben qualifiziert. In der Regel hat jede Schule einen Beratungslehrer.
Beratungslehrer sind Ansprechpartner für alle Schüler, deren Eltern und für die Kolleginnen und Kollegen der jeweiligen Schule. Sie übernehmen z. B. folgende Beratungsaufgaben:
- Schullaufbahnberatung
- Beratung bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten,
- Aufklärung und Prävention zu Fragen der Gesundheitsförderung, Jugendreligionen und Gewalt
- Berufs- und studienorientierende Beratung
soweit die Fragestellungen hierzu im pädagogischen Bereich liegen.
Schulpsychologen
Schulpsychologen beraten bei Problemen, wie sie der Schulalltag aufwirft und unterstützen bei der Gestaltung und Entwicklung von Schule. Das können sein:
- Beratung bei Schulproblemen einzelner Schüler
- Fort- und Weiterbildung der Pädagogen zu psychologischen Themen
- Zusammenarbeit mit Beratungslehrern und deren fachliche Begleitung
- Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und deren Unterstützung beim Finden von Entscheidungen
- Individuelle Beratung und Supervision für Pädagogen und Schulaufsicht
- Beratung und Begleitung bei der Durchführung von Projekten und Schulversuchen
- Beratung der Schule als Institution (Organisationsentwicklung und Supervision)
- Moderation und Mediation bei Konflikten im Bereich Schule



