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Staatsministerium für Kultus und Sport

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Landeselternrat

Die schulischen Interessen der Eltern aller Schulen im Freistaat vertritt der Landeselternrat. Er berät das Staatsministerium für Kultus und Sport in allgemeinen Fragen des Erziehungs- sowie Unterrichtswesens und unterbreitet Anregungen. Die rechtliche Grundlage seiner Arbeit sind u.a. das Schulgesetz, die Elternmitwirkungs-Verordnung sowie die Schulkonferenzverordnung.

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