Landesbeirat Erwachsenenbildung
Auftrag des Landesbeirats für Erwachsenenbildung
Der Auftrag ist im Gesetz über die Weiterbildung im Freistaat Sachsen vom 29.06.1998 (§ 9) formuliert:
- Beratung der sächsischen Staatsregierung in grundlegenden Fragen der Weiterbildung in Verbindung mit einem Anhörungsrecht: "... vor dem Inkrafttreten von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Richtlinien, die Fragen der Weiterbildung berühren."
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung

