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Staatsministerium für Kultus und Sport

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Hauptschwerbehindertenvertretungen

Analog der Struktur der Personalvertretungen werden an den Dienststellen, an denen eine bestimmte Anzahl schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen beschäftigt sind, Schwerbehindertenvertretungen gebildet (vgl. §§ 94 und 97 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch).

Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport existieren danach auf Ebene der obersten Dienstbehörde eine Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer sowie eine Hauptschwerbehindertenvertretung für die Beschäftigten in der Verwaltung.

An den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur wurden sowohl für den Lehrerbereich als auch für den Verwaltungsbereich Bezirks-Schwerbehindertenvertretungen gebildet. Sie sind gem. § 95 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in allen Angelegenheiten zu beteiligen, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren.

Die Hauptschwerbehindertenvertretungen sind für das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport insbesondere dann Ansprechpartner, wenn Maßnahmen zur Entscheidung anstehen, die sich auf die schwerbehinderten Beschäftigten im gesamten Geschäftsbereich auswirken. Ebenso sind sie u. a. Verhandlungspartner, wenn es um den Abschluss und die Ausgestaltung von Integrationsvereinbarungen i. S. v. § 83 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch geht.

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