Personal
Rahmenkonzept Personalentwicklung
Das Rahmenkonzept Personalentwicklung für den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu einer strategischen und zielgerichteten Personalentwicklung. Sie bildet die Grundlage für die Sicherstellung von Qualität und Entwicklung von Schule. Denn Qualitätsentwicklung von Schule und die bestmögliche Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages kann nur durch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter geleistet werden.
Das Rahmenkonzept Personalentwicklung bietet Leitlinien, an denen sich die einzelnen Organisationseinheiten unseres Geschäftsbereiches bei dem weiteren Auf- und Ausbau von Strukturen zur Personalentwicklung orientieren. Die Schulaufsicht erarbeitet konkrete Umsetzungskonzepte und ermöglicht so eine an den Aufgaben von Schule ausgerichtete Personalentwicklung.
Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
Für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten. Dies wurde in der Dienstvereinbarung der Umsetzung des § 84 Abs. 2 SGB IX - Sozialgesetzbuch Neutes Buch -, festlegt.
Die Dienstvereinbarung gilt für alle im Schuldienst Beschäftigten, nicht nur für schwerbehinderte Menschen. Verantwortlich für die Durchführung des sogenannten Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind die Schulleiter. Vor allem an sie richten sich die beigefügten Hinweise und Tipps zur Umsetzung des Betrieblichen Einglierungsmanagements.

