Bürgerbeauftragte
Aufgaben der Bürgerbeauftragten
Alle Behörden des Freistaates Sachsen benennen eine Bürgerbeauftragte oder einen Bürgerbeauftragten. Rat suchende Bürger erhalten von ihr oder ihm eine allgemeine, wegweisende Beratung.Hierzu gehören vor allem:
- Auskunft über die zuständige Behörde und den zuständigen Bearbeiter innerhalb der eigenen Behörde, nötigenfalls Weiterleitung von einschlägigen Anliegen
- die Unterrichtung über den Ablauf der seiner Behörde zugewiesenen Verwaltungsverfahren sowie über die gegen ihre Entscheidungen und Maßnahmen möglichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
- Bereithalten von Antrags- und anderen Vordrucken seiner Behörde, mindestens in den gängigen Verfahren.
- Hinweise auf Quellen und Bezugsmöglichkeiten einschlägiger Gesetze, Verordnungen und Vorschriften.
Fragen und Antworten
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