Hauptpersonalräte
Beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus und Sport sind als sogenannte Stufenvertretungen zwei Hauptpersonalräte gebildet: Der Hauptpersonalrat für Verwaltung und der Lehrerhauptpersonalrat.
Der Aufbau der Personalvertretungen im Schulbereich lässt sich § 67 Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) entnehmen. Danach gibt es an den Schulen örtliche Lehrerpersonalräte, an den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur Lehrer-Bezirkspersonalräte und schließlich beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus und Sport einen Lehrerhauptpersonalrat.
Zuständig sind die beiden Hauptpersonalräte gem. § 67 SächsPersVG in allen beteiligungspflichtigen Angelegenheiten, die den gesamten Dienststellenbereich (unter Einschluss des nachgeordneten Bereichs) betreffen.

