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Sport in Sachsen

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Sportstättenbau

Voraussetzung für Breiten-, Nachwuchsleistungs- und Spitzensport ist eine bedarfsgerechte und nachhaltige Sportstätteninfrastruktur.

Die Kommunen haben - im Rahmen der Daseinsvorsorge - ein besonderes Interesse an funktionierenden und modernen Sportstätten. Nachhaltige Strukturen können sie durch eine kommunale Sportstättenleitplanung beeinflussen. Außerdem unterstützen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch die Vereine bei Investitionen an Vereinssportstätten.

Darüber hinaus werden staatliche Fördermittel für den Sportstättenbau bereitgestellt. Grundlage hierfür ist neben den Bestimmungen der Sächsischen Haushaltsordnung die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für die Förderung des Sports.

Förderanträge für Sportstättenbaumaßnahmen sind in der Regel bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - einzureichen. Vereine richten ihre Anträge an den Landessportbund Sachsen e.V. (LSB). Mittel für Investitionsmaßnahmen an Bundesstützpunkten, Olympiastützpunkten und den Sport- und Sportleiterschulen werden direkt beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus und Sport beantragt.

Es bestehen folgende Fördermöglichkeiten:

Gefördert werden Baumaßnahmen von Vereinen mit einem Gesamtwertumfang über 125 000 Euro und Maßnahmen von Kommunen. Neben Sportstätten für den Vereins- und Breitensport werden auch Sportstätten für den Leistungssport unterstützt. Anlagen, die vorrangig für den Profisport oder kommerziellen Sport genutzt werden, können nicht gefördert werden.

Diese Mittel dienen der Förderung von Maßnahmen mit einem Gesamtwertumfang von bis zu 125 000 Euro in Trägerschaft von Vereinen. Die Fördermodalitäten lassen auch zu, dass die Vorhaben ausschließlich durch Arbeitsleistungen zum Beispiel der Vereinsmitglieder und die Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel verwirklicht werden. Damit soll in diesem Bereich die Eigeninitiative von Vereinen unterstützt werden.

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen an den zentralen Einrichtungen für die Durchführung von Trainingslagern sowie die Ausbildung von Trainern und Übungsleitern.


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© Sächsisches Staatsministerium für Kultus